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Mit unserem Exklusivtarif Unfall-Pflegerente-Royal sichern Sie gleich 3 Probleme  in einem Schutz ab!

  1. Zum Bewahren und Durchsetzen Ihrer Entscheidung
    Die allgemeine Annahme, dass im Ernstfall der Ehepartner oder die Kinder automatisch die Betreuung übernehmen ist falsch!
    Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
  2. Zum Überbrücken einer vorübergehenden Hilfsbedürftigkeit!
    Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt erst Leistungen wenn eine Pflegestufe anerkannt wird. Bei vorübergehender Hilfsbedürftigkeit (unter 6 Monaten) besteht kein Leistungsanspruch!
    Schnelle Hilfe zu Hause
  3. Zum Schutz der Familie!
    Der Weg vom Pflegefall zum Sozialfall ist keine Seltenheit. Wer zum dauerhaften Pflegefall wird, haftet mit eigenem Vermögen. Auch die Kinder werden zur Kasse gebeten und haften für Ihre Eltern!
    Finanzielle Unterstützung ab Pflegestufe I

In guter Zusammenarbeit mit:
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Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen
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06431 / 584 02 64 oder info@royal-versicherungsdienst.de

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Telefon: 06431 / 584 02 64
Telefax: 06431 / 584 02 65

Royal Hausnotruf 2024