Mit unserem Exklusivtarif Unfall-Pflegerente-Royal sichern Sie gleich 3 Probleme in einem Schutz ab!
Zum Bewahren und Durchsetzen Ihrer Entscheidung
Die allgemeine Annahme, dass im Ernstfall der Ehepartner oder die Kinder automatisch die Betreuung übernehmen ist falsch! Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Zum Überbrücken einer vorübergehenden Hilfsbedürftigkeit!
Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt erst Leistungen wenn eine Pflegestufe anerkannt wird. Bei vorübergehender Hilfsbedürftigkeit (unter 6 Monaten) besteht kein Leistungsanspruch! Schnelle Hilfe zu Hause
Zum Schutz der Familie!
Der Weg vom Pflegefall zum Sozialfall ist keine Seltenheit. Wer zum dauerhaften Pflegefall wird, haftet mit eigenem Vermögen. Auch die Kinder werden zur Kasse gebeten und haften für Ihre Eltern! Finanzielle Unterstützung ab Pflegestufe I
In guter Zusammenarbeit mit:
Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen
Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter: 06431 / 584 02 64 oder info@royal-versicherungsdienst.de